Inhaber eines indischen Passes: Antragsteller können beim indischen Konsulat einen persönlichen Antrag auf Vorlage einer Vollmacht stellen
ODER
Alle nicht indischen Staatsbürger, Personen OCI-Karteninhaber oder Inhaber eines indischen Passes: Das Generalkonsulat beglaubigt nur die vorherige Beglaubigung durch die Industrie- und Handelskammer oder durch einen Notar und das Landgericht, sofern sie sich im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats befinden.
Einzureichen sind:
- Das zu beglaubigende Dokument und eine Kopie
- Deckblatt mit Adresse, email und Telefon Nummer
- Kopie des Überweisungsbeleg
- Gebühr: Konsulat 21,00 € + IGCS 13,50 €+ 19 € = Gesamt 53,50 €